
. Für die Bestrafung von A. gelten gemäß § 3 SchGG., § 19 KonsGG. die Bestimmungen des RStrGB. Danach sind Zuchthaus-, Gefängnis- oder, in leichten Fällen und bei Annahme mildernder Umstände, Geldstrafen angedroht bei pflichtwidriger Geschenkannahme durch Beamte (331), Bestechlichkeit auf seiten ein...
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